Pilz Deutsch­landDie Frage nach der wesent­li­chen Verän­de­rung

Teil 5 der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft!“

Sicher­heit ist unbe­zahlbar, muss aber nicht kost­spielig sein. Welche typi­schen Miss­ver­ständ­nisse vorherr­schen und warum es sich immer lohnt, genau zu hinter­fragen, erklären wir in der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“. Teil 5 unter­sucht die Frage nach der wesent­li­chen Verän­de­rung.

Das Thema „Wesent­liche Verän­de­rung“ birgt wohl die meisten der Miss­ver­ständ­nisse, denen ich im Tages­ge­schäft begegne. Sie reichen von der Annahme, dass jedes Retrofit auto­ma­tisch eine wesent­liche Verän­de­rung ist, bis zu der Über­zeu­gung, dass man als Betreiber nicht zum Hersteller werden kann, wenn man den eigenen Bestand im Maschi­nen­park über­ar­beitet. Die Wahr­heit liegt wie so oft in der Mitte. Die meisten Miss­ver­ständ­nisse gründen auf den Aussagen der bishe­rigen Maschi­nen­richt­linie bezie­hungs­weise des soge­nannten Blue Guide zu diesem Thema. Diese Aussagen sind meist schwammig formu­liert und bieten daher oft reich­lich Spiel­raum für Inter­pre­ta­tionen. In der Maschi­nen­richt­linie sucht man den Begriff „Wesent­liche Verän­de­rung“ sogar verge­bens, da dieser Sach­ver­halt unter dem Aspekt des Inver­kehr­brin­gens abge­han­delt wird. Im Leit­faden der Euro­päi­schen Kommis­sion zur Anwen­dung der Maschi­nen­richt­linie heißt es dazu: „Es stellt sich damit die Frage, ab wann ein Umbau einer Maschine als Bau einer neuen Maschine gilt, welche der Maschi­nen­richt­linie unter­liegt. Es ist nicht möglich, präzise Krite­rien zu formu­lieren, mit denen diese Frage in jedem Einzel­fall beant­wortet wird.“

Was also ist zu tun? Und warum ist diese Frage über­haupt so wichtig?

Zumin­dest der zweite Teil ist leicht zu beant­worten. Kommt man zu dem Schluss, dass eine Maschine wesent­lich verän­dert wird, also quasi eine Neuma­schine wird, ist das komplette CE-Konfor­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fahren neu zu durch­laufen. Das ist jedoch – je älter die Maschine, desto wahr­schein­li­cher – mit mögli­cher­weise unvoll­stän­diger Doku­men­ta­tion fast unmög­lich. Außerdem verfügen Betreiber im Gegen­satz zum Hersteller oft gar nicht über das nötige Know-how. Das neue Konfor­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fahren kann sich daher schlimms­ten­falls sogar zu einem wirt­schaft­li­chen Total­schaden auswachsen. Denn plötz­lich können grund­le­gende Teile der Steue­rung auf dem Prüf­stand bzw. vor dem Austausch stehen, an die bei der Retrofit-Planung noch niemand gedacht hat. Die Frage, ob eine Verän­de­rung wesent­lich ist oder nicht, kann also ein entschei­dendes Krite­rium bei der Mach­bar­keit eines Retro­fits sein und sollte daher drin­gend gleich zu Beginn der Planung beant­wortet werden. Am Ende muss immer ein sicheres Arbeits­mittel im Sinne der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung stehen – gege­be­nen­falls mit einer neuen CE-Erklä­rung.

„Die Frage, ob eine Verän­de­rung wesent­lich ist oder nicht, kann ein entschei­dendes Krite­rium bei der Mach­bar­keit eines Retro­fits sein und sollte daher drin­gend gleich zu Beginn der Planung beant­wortet werden.“

Sascha Breng­mann

Zurück zur Frage des rich­tigen Vorge­hens: Hier empfiehlt der Blue Guide weiter: „Im Zweifel ist es für die Person, die eine derar­tige wieder aufge­baute Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, ratsam, mit den zustän­digen einzel­staat­li­chen Behörden Rück­sprache zu halten.“ Nun haben die natio­nal­staat­li­chen Behörden vermut­lich nicht die notwen­digen Ressourcen, jeden Betreiber bei seiner Entschei­dungs­fin­dung indi­vi­duell zu unter­stützen. Hier hat die Bundes­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­dizin (BAuA) entspre­chend reagiert und ihrer­seits ein Inter­pre­ta­ti­ons­pa­pier veröf­fent­licht, das zumin­dest in Deutsch­land als Stand der Technik ange­nommen werden kann.
Anhand eines Fluss­dia­gramms mit fünf Fragen können sich Betreiber den rich­tigen Weg und die notwen­dige Doku­men­ta­tion für die Beant­wor­tung der Frage erar­beiten – wenn sie das erfor­der­liche Know-how in den klas­si­schen Maschi­nen­bau­dis­zi­plinen wie Risi­ko­be­ur­tei­lung und ‑minde­rung haben. In allen anderen Fällen stehen die Consul­ting-Kollegen von Pilz mit der Dienst­leis­tung „Prüfung auf wesent­liche Verän­de­rung“ gerne zur Verfü­gung, um diesen ersten, entschei­denden Schritt im Retrofit-Prozess gemeinsam zu gehen.

Aus der Praxis für die Praxis
Sascha Breng­mann ist bei Pilz im tech­ni­schen System­ver­trieb der Vertriebs­re­gion West tätig. Für die Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxis­alltag. Er nimmt dabei die typi­schen Frage­stel­lungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klas­si­sche Miss­ver­ständ­nisse auf.


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