Pilz Deutsch­landDie absolut sichere Maschine?

Teil 3 der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft!“

Sicher­heit ist unbe­zahlbar! Das bedeutet aber nicht, dass sie kost­spielig sein muss. Welche typi­schen Miss­ver­ständ­nisse vorherr­schen und warum es sich immer lohnt, genau zu hinter­fragen, erklären wir in der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“. Direkt aus der Praxis berichtet, räumen wir mit Mythen auf und konzen­trieren uns auf die Fakten.

Ein Kunde gab uns den Auftrag, seine Risi­ko­be­ur­tei­lung zu über­prüfen und an kniff­ligen Stellen Vorschläge zur Risi­ko­min­de­rung beizu­steuern. Hierzu nutzte der Kunde ein Soft­ware­tool, das den Gefah­ren­stellen eine Risi­ko­kenn­zahl zwischen 0 und 10 zuord­nete. Dazu muss man wissen: Hier erlaubt die DIN EN ISO 12100 eine gewisse Frei­heit in der Klas­si­fi­zie­rung der Risiken. Das Pilz Hazard Rating (PHR) beispiels­weise diffe­ren­ziert mit einer Skala bis 9.750 deut­lich feiner – Ziel und Zweck sind jedoch iden­tisch.

An einer beson­ders anspruchs­vollen Gefah­ren­stelle lag der Wert ursprüng­lich bei 8, nach zwei Itera­tionen der Risi­ko­min­de­rung dann nur noch bei 2. Weitere ange­dachte konstruk­tive und tech­ni­sche Schutz­maß­nahmen erwiesen sich als unprak­ti­kabel oder sogar als Ursache neuer Gefähr­dungen, sie schieden also alle­samt aus. Der Kunde war hiermit nicht so recht glück­lich, herrschte doch die allge­meine Über­zeu­gung, dass man nur dann, wenn der Wert auf 0 gedrückt werde, die Maschine guten Gewis­sens in den Markt bringen könne.

Aus der Praxis kann ich berichten: Eine 0 ist quasi unmög­lich. Maschinen sind teils mehr, teils minder gefähr­liche Appa­ra­turen, an denen immer auch Rest­ri­siken bestehen werden, wenn sie denn ihren Zweck erfüllen sollen.

Es geht also für Maschi­nen­bauer gar nicht darum, ihre Erzeug­nisse absolut sicher zu machen, sondern auf einem nach­voll­zieh­baren, doku­men­tierten Weg dafür zu sorgen, dass ihre Maschinen so sicher wie möglich sind. Even­tu­elle Rest­ri­siken müssen hierbei auf ein vertret­bares Mindestmaß redu­ziert werden – vertretbar vor dem eigenen Gewissen, aber auch vor dem Gesetz. Glei­ches gilt für die Doku­men­ta­tion eben jener Rest­risiken. Auf diese können sich Bediener nur einstellen, wenn sie in der Bedie­nungs­an­lei­tung ordent­lich doku­men­tiert sind und zum Beispiel durch entspre­chende Warn­hin­weise an der Maschine auf sie aufmerksam gemacht wird. Hierzu gehört auch eine Empfeh­lung für die notwen­dige Quali­fi­ka­tion des Bedien­per­so­nals und die zu tragende persön­liche Schutz­aus­rüs­tung (PSA). Ob dem beim Betreiber nach­gekommen wird, liegt dann nicht mehr in der Verant­wor­tung des Maschi­nen­bauers.

Kommen wir auf das eingangs erwähnte Kunden­bei­spiel zurück: Wenn ich doku­men­tiert von einem Risiko 8 auf ein Risiko 2 komme und danach noch den Betreiber auf die nicht minder­baren Risiken hinge­wiesen habe, habe ich einen ordent­li­chen Job gemacht! Auch ohne die 0.

Zu guter Letzt sei noch ange­merkt, dass solche Warn­hin­weise oder Empfeh­lungen zur Ausbil­dung und PSA der Bediener immer nur der dritte und letzte Schritt auf dem Weg zur (möglichst) sicheren Maschine sein dürfen, wie die 3‑Stufen-Methode aus der Maschi­nen­richt­linie klar vorgibt. Eine Abkür­zung direkt über Stufe 3 wird zwar gele­gent­lich gerne genommen, ist aber nicht zulässig.

Aus der Praxis für die Praxis
Sascha Breng­mann ist bei Pilz im tech­ni­schen System­ver­trieb der Vertriebs­re­gion West tätig. Für die Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxis­alltag. Er nimmt dabei die typi­schen Frage­stel­lungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klas­si­sche Miss­ver­ständ­nisse auf.


Gleich weitersagen!


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