Teil 7 der Serie „Missverständnisse aus der Welt geschafft!“
Sicherheit ist unbezahlbar! Das bedeutet aber nicht, dass sie kostspielig sein muss. Welche typischen Missverständnisse vorherrschen und warum es sich immer lohnt, genau zu hinterfragen, erklären wir in der Serie „Missverständnisse aus der Welt geschafft”. Direkt aus der Praxis berichtet, räumen wir mit Mythen auf und konzentrieren uns auf die Fakten.
Kürzlich hatte ich das Vergnügen, mir eine komplexe Anlage für die Produktion von Instantgetränkepulver ansehen zu dürfen. Nach einem Verkauf sollte sie verlagert werden, und der Käufer wünschte sich im Vorfeld eine Third-Party-Überprüfung der Maschinensicherheit.
Als ich die – über mehrere Etagen verteilte – Anlage mit zahlreichen Einzelmaschinen sichtete, bemerkte ich, dass ich doch meine magische Glaskugel vergessen hatte! Das Bedienpult zeigte lediglich sechs Schalter, zwar in bunten Farben leuchtend, jedoch ohne Zuordnung zu Maschinenteilen oder erkennbare Funktionsbeschreibung. Lediglich der „Aus-Knopf“ war beschriftet. Auch die Glaskugel des Bedienpersonals, die bei der doch eher zaghaften Kennzeichnung zur Ausstattung des Arbeitsplatzes gehören musste, war weit und breit nicht zu finden.
Die Maschinenrichtlinie hat dazu Folgendes zu sagen: „Optische Anzeigeeinrichtungen oder andere interaktive Mittel für die Kommunikation zwischen dem Bedienungspersonal und der Maschine müssen leicht zu verstehen und leicht zu benutzen sein.” Das war in diesem Fall eindeutig nicht gegeben.
Viel häufiger als eine solche Kennzeichnungsbrache begegnet uns aber das komplette Gegenteil. Manche Bedienplätze sehen aus wie das Treppenhaus einer Boulderhalle: von oben bis unten mit Warnhinweisen und Gefahrensymbolen versehen, getreu dem Motto „Viel hilft viel”. Dass Bediener an dieser Stelle den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, gegenüber der intendierten Warnwirkung abstumpfen oder sogar nachteilig abgelenkt werden können, scheint niemandem in den Sinn gekommen zu sein.
Aus der Praxis für die Praxis
Sascha Brengmann ist bei Pilz im technischen Systemvertrieb der Vertriebsregion West tätig. Für die Serie „Missverständnisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxisalltag. Er nimmt dabei die typischen Fragestellungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klassische Missverständnisse auf.
Hintergrund der Schilderwälder ist oft eine fälschliche Annahme ihrer Zulässigkeit zur Risikominderung. Man bekommt das Gefühl, so manches Schild hätte eigentlich eine technische Schutzeinrichtung sein sollen, die aber zu aufwendig war. Doch auch hier ist die Maschinenrichtlinie eindeutig: „Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen ist erst zulässig, wenn konstruktive und technische Maßnahmen ausgeschöpft sind.“
Wenn Sie weder „Team Schilderwald” noch „Team Brache” sein wollen, beraten wir gerne zur optimalen Anwendung der 3‑Stufen-Methode und der sinnvollen Kennzeichnung.