Pilz Deutsch­land„Sicher­heits­kenn­zeich­nungen: Viel hilft viel – oder doch nicht?“

Teil 7 der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft!“

Sicher­heit ist unbe­zahlbar! Das bedeutet aber nicht, dass sie kost­spielig sein muss. Welche typi­schen Miss­ver­ständ­nisse vorherr­schen und warum es sich immer lohnt, genau zu hinter­fragen, erklären wir in der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft”. Direkt aus der Praxis berichtet, räumen wir mit Mythen auf und konzen­trieren uns auf die Fakten.

Kürz­lich hatte ich das Vergnügen, mir eine komplexe Anlage für die Produk­tion von Instant­ge­trän­ke­pulver ansehen zu dürfen. Nach einem Verkauf sollte sie verla­gert werden, und der Käufer wünschte sich im Vorfeld eine Third-Party-Über­prü­fung der Maschi­nen­si­cher­heit.

Als ich die – über mehrere Etagen verteilte – Anlage mit zahl­rei­chen Einzel­ma­schinen sich­tete, bemerkte ich, dass ich doch meine magi­sche Glas­kugel vergessen hatte! Das Bedien­pult zeigte ledig­lich sechs Schalter, zwar in bunten Farben leuch­tend, jedoch ohne Zuord­nung zu Maschi­nen­teilen oder erkenn­bare Funk­ti­ons­be­schrei­bung. Ledig­lich der „Aus-Knopf“ war beschriftet. Auch die Glas­kugel des Bedien­per­so­nals, die bei der doch eher zaghaften Kenn­zeich­nung zur Ausstat­tung des Arbeits­platzes gehören musste, war weit und breit nicht zu finden.

Die Maschi­nen­richt­linie hat dazu Folgendes zu sagen: „Opti­sche Anzei­ge­ein­rich­tungen oder andere inter­ak­tive Mittel für die Kommu­ni­ka­tion zwischen dem Bedie­nungs­per­sonal und der Maschine müssen leicht zu verstehen und leicht zu benutzen sein.” Das war in diesem Fall eindeutig nicht gegeben.

Viel häufiger als eine solche Kenn­zeich­nungs­brache begegnet uns aber das komplette Gegen­teil. Manche Bedien­plätze sehen aus wie das Trep­pen­haus einer Bould­er­halle: von oben bis unten mit Warn­hin­weisen und Gefah­ren­sym­bolen versehen, getreu dem Motto „Viel hilft viel”. Dass Bediener an dieser Stelle den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, gegen­über der inten­dierten Warn­wir­kung abstumpfen oder sogar nach­teilig abge­lenkt werden können, scheint niemandem in den Sinn gekommen zu sein.

Aus der Praxis für die Praxis
Sascha Breng­mann ist bei Pilz im tech­ni­schen System­ver­trieb der Vertriebs­re­gion West tätig. Für die Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxis­alltag. Er nimmt dabei die typi­schen Frage­stel­lungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klas­si­sche Miss­ver­ständ­nisse auf.

Hinter­grund der Schil­der­wälder ist oft eine fälsch­liche Annahme ihrer Zuläs­sig­keit zur Risi­ko­min­de­rung. Man bekommt das Gefühl, so manches Schild hätte eigent­lich eine tech­ni­sche Schutz­ein­rich­tung sein sollen, die aber zu aufwendig war. Doch auch hier ist die Maschi­nen­richt­linie eindeutig: „Unter­rich­tung der Benutzer über die Rest­ri­siken aufgrund der nicht voll­stän­digen Wirk­sam­keit der getrof­fenen Schutz­maß­nahmen ist erst zulässig, wenn konstruk­tive und tech­ni­sche Maßnahmen ausge­schöpft sind.“

Wenn Sie weder „Team Schil­der­wald” noch „Team Brache” sein wollen, beraten wir gerne zur opti­malen Anwen­dung der 3‑Stufen-Methode und der sinn­vollen Kenn­zeich­nung.


Gleich weitersagen!


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