Pilz Deutsch­landDie Risi­ko­be­ur­tei­lung oder „Muss es PL e sein?“

Teil 2 der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft!“

Sicher­heit ist unbe­zahlbar! Das bedeutet aber nicht, dass sie kost­spielig sein muss. Welche typi­schen Miss­ver­ständ­nisse vorherr­schen und warum es sich immer lohnt, Dinge genau zu hinter­fragen, erklären wir in der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“. Durch Berichte direkt aus der Praxis räumen wir mit Mythen auf und konzen­trieren uns auf die Fakten.

Beim Retrofit von Altma­schinen, beson­ders aber im Rahmen von Neukon­struk­tionen erhalten wir immer wieder Anfragen wie zum Beispiel: „Ich muss meine Maschine in PL e absi­chern – können Sie mir dabei helfen?“

Ja, das können wir. Aber in erster Linie müssen wir genauer hinsehen: Ein einziger Perfor­mance Level für die ganze Anlage oder Maschine? In all ihren Lebens­phasen und vor allem Betriebs­arten? Das kann nicht sein. Was in diesem Fall fehlt, ist eine Risi­ko­be­ur­tei­lung (RB), wie die Maschi­nen­richt­linie sie vorschreibt. Ist diese vorhanden, gibt es eine genaue Auflis­tung von Gefah­ren­stellen, aus der eine Einschät­zung der von ihnen ausge­henden Risiken und der erfor­der­li­chen Perfor­mance Level (PLr) für gege­be­nen­falls notwen­dige tech­ni­sche Schutz­maß­nahmen in allen vor­kommenden Betriebs­arten hervor­geht. Es ist zum Beispiel davon auszu­gehen, dass für die Königs­dis­zi­plin Prozess­beobachtung an einer Gefah­ren­stelle gänz­lich andere Sicher­heits­maß­nahmen mit anderem PL nötig sind als für den Auto­ma­tik­be­trieb.

Beispiel­hafter Auszug aus einer Risi­ko­be­ur­tei­lung

Das Fehlen einer Risi­ko­be­ur­tei­lung stellt die komplette Sicher­heit der Maschine jedoch auf äußerst wacke­lige Füße – man baut ja auch kein Haus ohne Funda­ment! Und genau so ist die Risi­ko­be­ur­tei­lung zu betrachten: Sie ist das Funda­ment, auf dem das Sicher­heits­kon­zept und ‑design aufge­baut werden und gegen das am Ende die Funk­tionen vali­diert und veri­fi­ziert werden müssen, um letzt­end­lich eine belast­bare CE-­Kon­for­mi­täts­er­klä­rung ausstellen zu können. Im Übrigen ist sie ein verpflich­tender Bestand­teil der tech­ni­schen Doku­men­ta­tion der Maschine gemäß Anhang VII der Richt­linie, die im Zwei­fels­fall an anfra­gende Behörden über­geben werden muss.

Egal, ob Sie Unter­stüt­zung bei der Risi­ko­be­ur­tei­lung benö­tigen, auf deren Basis eine Sicher­heits­steue­rung auslegen müssen, eine CE-Erklä­rung durch­führen wollen oder sich zunächst alles nötige Fach­wissen dazu aneignen wollen, Pilz begleitet Sie bei jedem Schritt hin zur sicheren Maschine.

© Pilz GmbH & Co. KG
Aus der Praxis für die Praxis

Sascha Breng­mann ist bei Pilz im tech­ni­schen System­ver­trieb der Vertriebs­re­gion West tätig. Für die Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxis­alltag. Er nimmt dabei die typi­schen Frage­stel­lungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klas­si­sche Miss­ver­ständ­nisse auf.


Gleich weitersagen!


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