Teil 1 der Serie „Missverständnisse aus der Welt geschafft!“
Sicherheit ist unbezahlbar! Das bedeutet aber nicht, dass sie kostspielig sein muss. Welche typischen Missverständnisse vorherrschen und warum es sich immer lohnt, Dinge genau zu hinterfragen, erklären wir in der Serie „Missverständnisse aus der Welt geschafft“. Durch Berichte direkt aus der Praxis räumen wir mit Mythen auf und konzentrieren uns auf die Fakten.
Ein Klassiker: Ein Interessent möchte, dass Pilz seinen Maschinenpark begutachtet und Empfehlungen zur Verbesserung der Maschinensicherheit macht. So weit, so einfach! Doch alle Maschinen sollen darüber hinaus ein CE-Kennzeichen nach der Maschinenrichtlinie erhalten. Alle? Auf der Liste finden sich circa 80 verschiedene Maschinen unterschiedlichster Komplexität, die ältesten aus den frühen 1970er-Jahren. Warum also CE? Weil der US-amerikanische Besitzer des Unternehmens davon überzeugt ist, dass dies so sein muss.
Unsere Antwort: Nein, das muss es nicht. Doch tatsächlich herrscht auch in Deutschland noch oft die Meinung vor, Altmaschinen bräuchten eine CE-Zertifizierung nach aktueller Richtlinie. Dies ist aber nicht nur nicht nötig, sondern in den meisten Fällen auch nicht möglich. Denn eine mehrere Jahrzehnte alte Maschine nach aktuell gültiger Richtlinie CE-konform zu gestalten, kann einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. (Ein Thema für sich ist natürlich die wesentliche Veränderung an der Maschine, aber das würde hier zu weit führen.) Was ist die Alternative? Sich zurücklehnen und sich auf den sogenannten Bestandsschutz berufen? Das können wir ebenfalls nicht empfehlen, denn auch wenn eine nachträgliche CE-Kennzeichnung unnötig ist, muss jede Maschine dennoch ein sicheres Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sein. Es soll kein Bestand geschützt werden, sondern die Mitarbeiter.
Unsere Lösung: eine sicherheitstechnische Beurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung durch unsere Fachgruppe Consulting als Ergänzung oder Vertiefung der regelmäßigen, durch den Betreiber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. So kann festgestellt werden, ob die Maschine auch ohne CE-Kennzeichnung noch ein sicheres Arbeitsmittel nach dem aktuellen Stand der Technik ist oder ob und in welchem Umfang ein Retrofit nötig ist. Pilz unterstützt bei der Begutachtung des Maschinenparks und kann den gesamten Prozess zur Verbesserung der Maschinensicherheit begleiten oder weitgehend selbst durchführen.
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Aus der Praxis für die Praxis
Sascha Brengmann ist bei Pilz im technischen Systemvertrieb der Vertriebsregion West tätig. Für die Serie „Missverständnisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxisalltag. Er nimmt dabei die typischen Fragestellungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klassische Missverständnisse auf.