Pilz Deutsch­landCE auf Altma­schinen? Oder gilt der Bestands­schutz?

Teil 1 der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft!“

Sicher­heit ist unbe­zahlbar! Das bedeutet aber nicht, dass sie kost­spielig sein muss. Welche typi­schen Miss­ver­ständ­nisse vorherr­schen und warum es sich immer lohnt, Dinge genau zu hinter­fragen, erklären wir in der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“. Durch Berichte direkt aus der Praxis räumen wir mit Mythen auf und konzen­trieren uns auf die Fakten.

Ein Klas­siker: Ein Inter­es­sent möchte, dass Pilz seinen Maschi­nen­park begut­achtet und Empfeh­lungen zur Verbes­se­rung der Maschi­nen­si­cher­heit macht. So weit, so einfach! Doch alle Maschinen sollen darüber hinaus ein CE-Kenn­zei­chen nach der Maschi­nen­richt­linie erhalten. Alle? Auf der Liste finden sich circa 80 verschie­dene Maschinen unter­schied­lichster Komple­xität, die ältesten aus den frühen 1970er-Jahren. Warum also CE? Weil der US-ameri­ka­ni­sche Besitzer des Unter­neh­mens davon über­zeugt ist, dass dies so sein muss.

Unsere Antwort: Nein, das muss es nicht. Doch tatsäch­lich herrscht auch in Deutsch­land noch oft die Meinung vor, Altma­schinen bräuchten eine CE-Zerti­fi­zie­rung nach aktu­eller Richt­linie. Dies ist aber nicht nur nicht nötig, sondern in den meisten Fällen auch nicht möglich. Denn eine mehrere Jahr­zehnte alte Maschine nach aktuell gültiger Richt­linie CE-konform zu gestalten, kann einen wirt­schaft­li­chen Total­schaden bedeuten. (Ein Thema für sich ist natür­lich die wesent­liche Verän­de­rung an der Maschine, aber das würde hier zu weit führen.) Was ist die Alter­na­tive? Sich zurück­lehnen und sich auf den soge­nannten Bestands­schutz berufen? Das können wir eben­falls nicht empfehlen, denn auch wenn eine nach­träg­liche CE-Kenn­zeich­nung unnötig ist, muss jede Maschine dennoch ein sicheres Arbeits­mittel im Sinne der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung sein. Es soll kein Bestand geschützt werden, sondern die Mitar­beiter.

Unsere Lösung: eine sicher­heits­tech­ni­sche Beur­tei­lung nach Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung durch unsere Fach­gruppe Consul­ting als Ergän­zung oder Vertie­fung der regel­mä­ßigen, durch den Betreiber durch­zu­füh­renden Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung. So kann fest­ge­stellt werden, ob die Maschine auch ohne CE-Kenn­zeich­nung noch ein sicheres Arbeits­mittel nach dem aktu­ellen Stand der Technik ist oder ob und in welchem Umfang ein Retrofit nötig ist. Pilz unter­stützt bei der Begut­ach­tung des Maschi­nen­parks und kann den gesamten Prozess zur Verbes­se­rung der Maschi­nen­si­cher­heit begleiten oder weit­ge­hend selbst durch­führen.

Aus der Praxis für die Praxis
Sascha Breng­mann ist bei Pilz im tech­ni­schen System­ver­trieb der Vertriebs­re­gion West tätig. Für die Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxis­alltag. Er nimmt dabei die typi­schen Frage­stel­lungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klas­si­sche Miss­ver­ständ­nisse auf.


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