Pilz Deutsch­landDauer­hafte Sicher­heit gewähr­leisten

Beim Aufbau, durch Umrüs­tungen oder Mani­pu­la­tion von Schutz­ein­rich­tungen oder Ände­rungen von Arbeits­ver­fahren entstehen oft Schutz­mängel, die unent­deckt großen Schaden anrichten können und die Sicher­heit der Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter beein­träch­tigen.

In vielen Ländern ist die regel­mä­ßige Kontrolle sicher­heits­tech­ni­scher Einrich­tungen an Maschinen gesetz­lich vorge­schrieben. Maschi­nen­be­treiber sind verpflichtet, vor der erst­ma­ligen Inbe­trieb­nahme einer Maschine sowie bei Umzug am neuen Standort eine Inspek­tion durch­zu­führen.

Maschinen, die einer hohen Nutzung unter­liegen und mögli­chen Beein­träch­ti­gung von Sicher­heits­ein­rich­tungen ausge­setzt sind, müssen regel­mäßig inspi­ziert werden. Pilz empfiehlt, die Inspek­tion mindes­tens einmal jähr­lich durch­zuführen. Dabei werden alle tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tungen der Maschinen hinsicht­lich Anbrin­gung, Zustand und Funk­tion über­prüft. Hierzu gehören Not-Halt, Schutz­türen, Zwei­hand­be­die­nungen sowie opti­sche Schutz­ein­rich­tungen wie Licht­vor­hänge, Laser­scanner und kame­ra­ba­sierte Systeme. Durch Nach­lauf­mes­sungen wird über­prüft, ob der aktu­elle Zustand der Maschine den vorge­ge­benen Sicher­heits­ab­ständen entspricht.

Pilz GmbH & Co. KG, Ostfil­dern, unter­hält eine unab­hän­gige, von der DAkkS akkre­di­tierte Inspek­ti­ons­stelle gemäß ISO/IEC 17020. Unser Prozess für die Inspek­tion von Schutz­ein­rich­tungen unter­liegt diesen strengen Vorgaben. Bei erfolg­rei­cher Inspek­tion versehen wir Ihre Maschine mit der Pilz Plakette.


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