Beim Aufbau, durch Umrüstungen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen oder Änderungen von Arbeitsverfahren entstehen oft Schutzmängel, die unentdeckt großen Schaden anrichten können und die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigen.
In vielen Ländern ist die regelmäßige Kontrolle sicherheitstechnischer Einrichtungen an Maschinen gesetzlich vorgeschrieben. Maschinenbetreiber sind verpflichtet, vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Maschine sowie bei Umzug am neuen Standort eine Inspektion durchzuführen.
Maschinen, die einer hohen Nutzung unterliegen und möglichen Beeinträchtigung von Sicherheitseinrichtungen ausgesetzt sind, müssen regelmäßig inspiziert werden. Pilz empfiehlt, die Inspektion mindestens einmal jährlich durchzuführen. Dabei werden alle technischen Sicherheitseinrichtungen der Maschinen hinsichtlich Anbringung, Zustand und Funktion überprüft. Hierzu gehören Not-Halt, Schutztüren, Zweihandbedienungen sowie optische Schutzeinrichtungen wie Lichtvorhänge, Laserscanner und kamerabasierte Systeme. Durch Nachlaufmessungen wird überprüft, ob der aktuelle Zustand der Maschine den vorgegebenen Sicherheitsabständen entspricht.
Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern, unterhält eine unabhängige, von der DAkkS akkreditierte Inspektionsstelle gemäß ISO/IEC 17020. Unser Prozess für die Inspektion von Schutzeinrichtungen unterliegt diesen strengen Vorgaben. Bei erfolgreicher Inspektion versehen wir Ihre Maschine mit der Pilz Plakette.