Sicherheit am Arbeitsplatz ist bis heute in vielen Teilen der Welt keine Selbstverständlichkeit. Doch in immer mehr Ländern setzt sich die Erkenntnis durch, dass sich Maschinensicherheit lohnt – für Mensch und Maschine.
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Pilz setzt sich in vielen Ländern als Botschafter der Sicherheit aktiv ein – beispielsweise durch Schulungen, die Beratung von Behörden und Verbänden oder die Mitarbeit in Normengremien. Kunden von Pilz profitieren von diesem Sachverstand: Pilz bietet ihnen umfassende und auf die individuellen Anforderungen ihres Unternehmens abgestimmte Sicherheitsleistungen entlang des gesamten Maschinenlebenszyklus. Die Pilz Tochtergesellschaften in den jeweiligen Ländern unterstützen die Kunden bei den entsprechenden Konformitätserklärungen und stellen den Zugang zu den lokalen Märkten sicher.
Maschinensicherheit weltweit – so geht es weiter
Auch in Europa bleibt Maschinensicherheit eine immerwährende Aufgabe: Gerade wurde die EU-Maschinenverordnung, Nachfolgerin der EU-Maschinenrichtlinie, veröffentlicht. Sie stellt sich auf die veränderten Anforderungen ein, z. B. mit Blick auf Security, und gibt mehr Hilfestellung bei der Umsetzung. Weltweit wird also die Erfolgsgeschichte der Maschinensicherheit fortgeschrieben.
Die neue EU-Maschinenverordnung
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in allen Mitgliedsländern der EU in Kraft. Maschinenhersteller haben 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen. Somit wird die MVO im Januar 2027 endgültig verbindlich (Stichtagsregelung).
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Besonders gefährliche Maschinen
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 listet unter Anhang I, Part A (in der Maschinenrichtlinie war dies bisher unter Anhang IV zu finden) sechs Maschinenkategorien unter „potentially high risk machinery“ auf – u. a. mit Bezug zur künstlichen Intelligenz –, deren Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm die Maschinenhersteller nicht mehr wie bisher selbst erklären können. In Zukunft muss dafür eine benannte Stelle hinzugezogen werden.
Für Maschinenkategorien, die in Part B gelistet sind, kann jedoch weiterhin mithilfe der internen Fertigungskontrolle in Kombination mit einer harmonisierten Norm die Konformität mit der Maschinenverordnung erklärt werden.
Wesentliche Veränderung
Die Verordnung wurde um Begriffsbestimmungen zur Definition einer wesentlichen Veränderung von Maschinen erweitert. Ein erneutes Konformitätsbewertungsverfahren ist für die Sicherheit von Maschinen immer dann erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend technisch verändert wird. Dabei wird in Kapitel 2, Artikel 18 klargestellt, dass diejenige Person, die eine Maschine wesentlich verändert, alle Herstellerpflichten zu erfüllen hat.
Digitale Betriebsanleitung
Die Lieferung der Betriebsanleitung in digitaler Form ist jetzt zugelassen. Auf Wunsch des Kunden ist der Hersteller verpflichtet, die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung zu stellen (Anhang III, 1.7.4). Zudem wurde eine verbindliche Kennzeichnung an der Maschine und in den Begleitunterlagen mit Hinweis auf die digitale(n) Zugriffsmöglichkeit(en) eingeführt. Daneben wurde auch eine digitale EU-Konformitätserklärung zugelassen. Unvollständige Maschinen dürfen ebenfalls mit digitaler Montageanleitung und digitaler Einbauerklärung geliefert werden.
Industrial Security
Innerhalb der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III stellt die Maschinenverordnung neue Anforderungen an die Cyber Security unter 1.1.9 „Protection against corruption“. Bedrohungen durch Cyber Security dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. So wird die Industrial Security verpflichtendes Element für die Sicherheit von Maschinen und ist nicht länger nur Auslegungssache des Inverkehrbringers der Maschine. Hersteller werden ihre bestehenden Security-Konzepte diesbezüglich überarbeiten müssen.

Zu Beginn der Industrialisierung lag das Hauptaugenmerk bei Maschinen auf der Produktivität. Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts rückte die Sicherheit in das Bewusstsein. In Deutschland etwa führten Unfälle beim Betrieb von Dampfkesseln 1866 zur Gründung eines Überwachungsvereins, dem Vorläufer des TÜV.
Korea verzeichnete durch die zunehmende Industrialisierung ab den 1960er-Jahren ein rasantes Wirtschaftswachstum, aber leider auch eine Zunahme an Arbeitsunfällen. Die Regierung handelte und seit Anfang der 80er-Jahre gibt es das KCs-Zeichen (Korea Certification) der Regierungsbehörde KOSHA (Korean Occupational Safety and Health Administration), das anzeigt, dass eine Maschine sicher ist.
In Brasilien gibt es seit den 70er-Jahren ein nationales Gesetz, das Mindestsicherheitsanforderungen für Maschinen und (Maschinen-)
Ausrüstungen fordert: Aber erst mit der letzten Überarbeitung 2010 erlangte die NR-12 einen verbindlicheren Charakter. In diesem Zuge erfolgte eine Anpassung an die europäische Maschinenrichtlinie. NR-12 wird daher auch „brasilianische Maschinenrichtlinie“ genannt.
1894 wurde in den USA die Underwriters Laboratories (UL) gegründet. Ursprüngliche Aufgabe: Brandrisiken durch ein elektrisches Prüflabor bewerten. In den USA sind insbesondere Produktstandards, Brandschutzvorschriften („Fire Codes“), elektrische Richtlinien und nationale Gesetze relevant. Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) regelt die Sicherheit am Arbeitsplatz.
In China ist die State Administration of Work Safety für die Festlegung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig. Für Maschinen und Anlagen werden chinesische Maschinensicherheitsnormen herangezogen. Seit 2002 gibt es ein eigenes Zertifizierungssystem – Chinese Compulsory Certificate (CCC). Fehlen Normen, werden teilweise mit der Maschinenrichtlinie harmonisierte EN-Normen in nationale Normen überführt.
Die indischen Normen (IS) sind noch im Entwurfsstadium. Das zuständige Büro hat fast 60 Normen festgelegt, die auf ISO-Normen basieren. Sie werden schrittweise eingeführt. Zwei Dinge tragen dazu bei: Indische Maschinenbauer möchten ihre Anlagen vermehrt exportieren, und globale Konzerne, die Produktionsstätten in Indien betreiben, tragen mit unternehmenseigenen Standards den Sicherheitsgedanken stärker ins Land.
Auch in Europa liegt die Geburtsstunde der modernen Maschinensicherheit keine 40 Jahre zurück. 1989 wurde die Änderung der Maschinenrichtlinie herbeigeführt. Ab da war die Maschinensicherheit verbindlich umzusetzen. Mit dem CE-Zeichen („Communauté Européenne“) versehene Produkte dürfen ohne Rücksicht auf nationale Vorschriften eingeführt und vertrieben werden. Man spricht daher auch vom „Reisepass für Europa“.



