Pilz Deutsch­landDie neue Maschi­nen­ver­ord­nung kommt – und jetzt?

Im Inter­view mit Chris­tian Bittner, Senior Manager Consul­ting Services der Vertriebs- und Service­ge­sell­schaft Deutsch­land

Herr Bittner, was bedeutet die neue Maschi­nen­ver­ord­nung für die Praxis?

Die neue Maschi­nen­ver­ord­nung wird verschie­dene Ände­rungen für den Maschi­nenbau mit sich bringen. Die augen­schein­lichste Ände­rung betrifft die Regu­larie selbst, denn wir spre­chen zukünftig von einer Verord­nung, nicht mehr von einer Richt­linie. EU-Richt­li­nien müssen nach deren Erlass oder Erneue­rung von allen EU-Mitglieds­staaten in der Regel zunächst in natio­nales Recht umge­wan­delt werden. Verord­nungen gelten nach Veröf­fent­li­chung unver­än­dert und sofort in jedem EU-Mitglieds­staat. Dennoch wird man den Anwen­dern der neuen Maschi­nen­ver­ord­nung eine Über­gangs­frist von 42 Monaten einräumen, die mit Inkraft­treten der Verord­nung 21 Tage nach Veröf­fent­li­chung im EU-Amts­blatt beginnt. Damit ist davon auszu­gehen, dass die Verord­nung voraus­sicht­lich ab Herbst/Winter 2026 ange­wendet werden muss.

Also erstmal zurück­lehnen und abwarten?

Wir empfehlen unseren Kunden im Maschinen- und Sonder­ma­schi­nenbau grund­sätz­lich, so rasch wie möglich, also sobald die Inhalte final verab­schiedet sind, zu prüfen, von welchen Ände­rungen sie betroffen sind. Ein konkreter Maßnah­men­plan hilft, notwen­dige Anpas­sungen wie auch Opti­mie­rungen im CE-Kenn­zeich­nungs­pro­zess recht­zeitig einsteuern und umsetzen zu können. So können Maschi­nen­bauer gewähr­leisten, dass sie auch nach Ablauf der Über­gangs­frist weiterhin rechts­kon­forme und vor allem sichere Maschinen, Anlagen und Produkte in Verkehr bringen.

Welche Aspekte der neuen Verord­nung finden Sie beson­ders erwäh­nens­wert?

Aus Sicht des Anwen­ders sollte man jede Ände­rung eines solch wich­tigen Regel­werks als Erleich­te­rung und Anpas­sung an den digi­talen und tech­ni­schen Fort­schritt verstehen. Das zeigt die zukünf­tige Möglich­keit einer digi­talen Betriebs­an­lei­tung. Die bislang bekannte Forde­rung einer Betriebs­an­lei­tung in Papier­form entfällt. Auch muss die Betriebs­an­lei­tung zukünftig nicht mehr in der Origi­nal­sprache und als Über­set­zung in eine der Amts­spra­chen der EU vorliegen. Die Sprache der Betriebs­an­lei­tung kann nun zwischen Hersteller und Kunde vertrag­lich verein­bart werden. Grund­le­gende Sicherheitsin­formationen müssen jedoch weiterhin in Papier­form beiliegen.

Auch der Aspekt der „wesent­li­chen Verän­de­rung von Maschinen“ wird in die neue Maschi­nen­ver­ord­nung aufge­nommen. Auf dem deut­schen Markt ist dieses Thema durch Orga­ni­sa­tionen wie die BAUA bereits hervor­ra­gend etabliert, nun wird es zum „Gesetz“ im gesamten euro­päi­schen Wirt­schafts­raum. Eine wesent­liche Verän­de­rung von Maschinen, etwa durch Umbau oder Retrofit, hat in der Regel zur Folge, dass der „Umbau­ende“ zum Hersteller werden kann. In dem Fall gelten dann also Anfor­de­rungen der Maschi­nen­ver­ord­nung, beson­ders die des EG-Konfor­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­rens, auch für den Maschi­nen­be­treiber. Pilz bietet seinen Kunden bereits heute eine fundierte Bera­tung, ob es sich bei dem geplanten Umbau oder Retrofit um eine wesent­liche Verän­de­rung handelt oder nicht – entweder in Form von Bera­ter­tagen direkt beim Kunden oder durch die Ausar­bei­tung einer zuge­hö­rigen Doku­men­ta­tion.

Wann und wie bereiten Sie und Ihre Mitar­beiter sich auf anste­hende Ände­rungen vor?

Ich selbst bereite mich bereits jetzt mit meinen Mitar­bei­tern umfas­send auf die neue Maschi­nen­ver­ord­nung vor. Erfah­rung und Kompe­tenz bilden ein solides Funda­ment bei der Bera­tung unserer Kunden, weshalb wir uns immer früh­zeitig mit anste­henden Ände­rungen in der mitt­ler­weile sehr komplexen Welt der Sicher­heits­technik ausein­an­der­setzen. Hilf­reich ist dabei die aktive Mitar­beit von Pilz in vielen national wie inter­na­tional orga­ni­sierten Normungs­gre­mien und Verbänden. Unsere Pilz Academy und die Inter­na­tional Stan­dards Group sorgen dafür, dass wir unsere Mitar­beiter recht­zeitig und ausführ­lich auf sich ändernde gesetz­liche und norma­tive Anfor­de­rungen vorbe­reiten können.


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