„Präzi­sere Vorgaben helfen“

Eine der wich­tigsten Normen zur funk­tio­nalen Sicher­heit, die ISO 13849–1, liegt jetzt über­ar­beitet im finalen Entwurf vor. Wir haben nach­ge­fragt, was sich ändert.

Herr Bukowski, was ist aus Ihrer Sicht die größte Ände­rung?

Jürgen Bukowski: Es ist nicht die eine große Ände­rung, viel­mehr die Summe der Ände­rungen. Zum Beispiel wurden Design­vor­gaben präzi­siert, Anfor­de­rungen an die Appli­ka­ti­ons­soft­ware und das Manage­ment der funk­tio­nalen Sicher­heit erwei­tert und die Vali­die­rungs­vor­gaben ange­passt.

Für die Bestim­mung des erfor­der­li­chen Perfor­mance Level (PLr) gibt es jetzt präzi­sere Vorgaben für die Risi­ko­pa­ra­meter. Für die Möglich­keit, Gefahren zu vermeiden, und die Wahr­schein­lich­keit ihres Auftre­tens müssen Hersteller sowie Betreiber künftig unter anderem genauer defi­nieren: Mit welcher Geschwin­dig­keit tritt die Gefähr­dung auf? Oder: Welche Möglich­keiten gibt es, die Gefähr­dung zu vermeiden? Welche prak­ti­schen Erfah­rungen mit der Sicher­heit gibt es bereits in Bezug auf den Prozess? Wird die Maschine durch ausge­bil­dete und geeig­nete Bedien­per­sonen betrieben? Mit oder ohne Beauf­sich­ti­gung? Hier sind kleine, aber wich­tige Details dazu­ge­kommen.

Was bedeutet das für Maschi­nen­her­steller und ‑betreiber?

Sie müssen Sicher­heits­funk­tionen neu bewerten. Außerdem schreibt der finale Entwurf eine Sicher­heits­an­for­de­rungs­spe­zi­fi­ka­tion (SRS) für die eindeu­tige Beschrei­bung von Sicher­heits­funk­tionen vor – mit Doku­men­ta­tion aller Details, die für die sichere und korrekte Ausfüh­rung erfor­der­lich sind. Die Doku­men­ta­tion kann auch den Betrei­bern bei den regel­mä­ßigen Inspek­tionen und Über­prü­fungen dabei helfen, ein klares Verständnis aller Sicher­heits­funk­tionen ihrer Maschine zu bekommen.

Am Graph für die Bestim­mung des PLr einer Sicher­heits­funk­tion wurden keine wesent­li­chen Ände­rungen vorge­nommen. Die Möglich­keit, die Gefahr zu vermeiden, und die Wahr­schein­lich­keit des Auftre­tens werden jedoch durch fünf Faktoren weiter spezi­fi­ziert.
Das klingt aufwendig …

Wenn man das erst­malig macht – ja. Mit ein wenig Hilfe und Übung können viele Spezi­fi­ka­tionen aber wieder­ver­wertet werden. Maschi­nen­her­steller erhalten auch mehr Flexi­bi­lität. So kann jede Sicher­heits­funk­tion durch die Kombi­na­tion von mehreren Teil­sys­temen reali­siert werden. Diese liegen entweder als durch den Hersteller bereits vali­dierte Teil­sys­teme vor oder werden als neue Teil­sys­teme durch den Maschi­nen­bauer oder Inte­grator entworfen.

Wann muss gehan­delt werden?

Ob es nach der Veröf­fent­li­chung der Norm im EU-Amts­blatt eine Über­gangs­frist geben wird und wie lange sie sein könnte, ist noch nicht abzu­sehen. Daher sollten sich Konstruk­teure und Betreiber früh­zeitig mit den geplanten Neue­rungen befassen. Je früher, desto besser.


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