Pilz Deutsch­landMit Schlüssel ist doch alles sicher?

Teil 9 der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft!“

Sicher­heit ist unbe­zahlbar! Das bedeutet aber nicht, dass sie kost­spielig sein muss. Welche typi­schen Miss­ver­ständ­nisse vorherr­schen und warum es sich immer lohnt, genau zu hinter­fragen, erklären wir in der Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft”. Direkt aus der Praxis berichtet, räumen wir mit Mythen auf und konzen­trieren uns auf die Fakten.

Ob an der Schalt­schranktür, der Not-Halt-Entrie­ge­lung, der Zutrittstür oder bei der Wahl der Betriebsart – Schlüs­sel­schalter und klas­si­sche Schlie­ßungen sind wahre Allrounder mit viel­sei­tigen Einsatz­mög­lich­keiten. Doch erleich­tern sie wirk­lich das Leben von Maschi­nen­bauern und sorgen für mehr Sicher­heit bei Betrei­bern?

Diese Frage wird kritisch, wenn Stan­dard­schlie­ßungen als Schutz­system gegen unbe­rech­tigten Zutritt in Gefah­ren­be­reiche oder Zugriff auf sicher­heits­re­le­vante Maschi­nen­funk­tionen einge­setzt werden und jeder Instand­halter im Werk den passenden Schlüssel am Bund trägt. Unab­hängig davon, ob die betref­fende Person über die notwen­dige Quali­fi­ka­tion oder Befugnis verfügt, um Sonder­be­triebs­arten zu schalten oder Sicher­heits­funk­tionen zu über­brü­cken.

Richtig brisant wird es, wenn auf einem Maschi­nen­pult sieben verschie­dene Betriebs­arten über sieben Schlüs­sel­schalter ausge­wählt werden können – die alle iden­tisch sind.

Aus der Praxis für die Praxis
Sascha Breng­mann ist bei Pilz im tech­ni­schen System­ver­trieb der Vertriebs­re­gion West tätig. Für die Serie „Miss­ver­ständ­nisse aus der Welt geschafft“ berichtet er aus seinem Praxis­alltag. Er nimmt dabei die typi­schen Frage­stel­lungen seiner Kunden unter die Lupe und löst klas­si­sche Miss­ver­ständ­nisse auf.

In den meisten Fällen ist es aber ohnehin egal, denn bei gefühlt acht von zehn Schal­tern steckt der Schlüssel sowieso dauer­haft. Verant­wort­lich ist niemand, weil der Schlüssel Allge­meingut ist. Und über­haupt: „Das war schon immer so“.

Das digi­tale Äqui­va­lent zur Stan­dard­schlie­ßung ist übri­gens das auf Krepp­band notierte Pass­wort der höchsten Zugriffs­ebene – fein säuber­lich neben das HMI geklebt und für alle sichtbar.

Spätes­tens mit der Maschi­nen­ver­ord­nung wird dieser Umgang mit Berech­ti­gungen nicht mehr nur fahr­lässig, sondern schlicht unzu­lässig. Denn die Verord­nung schreibt vor, dass sicher­heits­re­le­vante Hard­ware, Soft­ware und Daten gegen vorsätz­liche und unbe­ab­sich­tigte Korrum­pie­rung geschützt werden müssen.

Doch eigent­lich ist das Thema längst aktuell: Bereits seit 2022 gelten verbind­liche Rege­lungen, die Betrei­bern klare Vorgaben machen. So fordert die TRBS 1115 die Fest­le­gung von Regeln zu Zugang und Zugriff auf sicher­heits­re­le­vante MSR-Systeme sowie wirk­same Authen­ti­fi­zie­rungs­ver­fahren und eine tätig­keits­be­zo­gene Rech­te­ver­gabe.

Die TRBS 1116 geht noch weiter und gibt vor, dass gene­rell nur Beschäf­tigte mit „ausrei­chender Quali­fi­ka­tion und Unter­wei­sung“ Arbeits­mittel verwenden dürfen. Bei solchen mit beson­deren Gefähr­dungen hat der Arbeit­geber sogar „dafür zu sorgen“, dass nur beauf­tragte Mitar­beiter sie nutzen können.

Mit frei zugäng­li­chen Schlüs­sel­schal­tern und Zugangs­codes dürften all diese Vorgaben kaum zu erfüllen sein. Pilz unter­stützt gerne dabei, zeit­ge­mäße und indi­vi­duell passende Lösungen für Zutritts- und Zugriffs­kon­trollen zu finden – damit Sicher­heit nicht dem Zufall über­lassen bleibt.


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