Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Da es keine Übergangsphase gibt, lohnt es sich, jetzt Klarheit zu schaffen und Prozesse frühzeitig anzupassen – für Planungssicherheit und einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Die Maschinenverordnung (MVO) verfolgt ein klares Ziel: Maschinen sollen nicht nur mechanisch und funktional sicher sein, sondern auch den Anforderungen einer zunehmend digitalen Welt gerecht werden. Cybersecurity, digitale Dokumentation und klare Prozesse für Software-Updates sind keine optionalen Extras mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Damit reagiert die EU auf die wachsende Vernetzung von Maschinen und die damit verbundenen Risiken.
Hersteller im Fokus: Digitalisierung und Sicherheit als Standard
Die MVO eröffnet Herstellern neue Möglichkeiten für eine moderne Dokumentation. Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen sollen künftig digital bereitgestellt werden – und das für mindestens zehn Jahre. Wer bisher ausschließlich auf Papier gesetzt hat, muss umdenken.
Außerdem fordert die Verordnung, dass Security bereits in den Entwicklungsprozessen berücksichtigt wird. Maschinen müssen gegen manipulative Eingriffe wie Onlinekorrumpierung oder das Umgehen von Schutzeinrichtungen geschützt sein. Hersteller müssen klare Prozesse für sichere Software-Updates und Fernzugriffe etablieren.
Besonders kritisch: Hochrisikomaschinen. Für sie ist neben dem Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller zusätzlich eine Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich. Hersteller müssen prüfen, ob ihre Produkte in diese Kategorie fallen – und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten. Dies gelingt, indem die Maschinen mit den in der MVO definierten Hochrisikokategorien abgeglichen und bei Unsicherheiten frühzeitig benannte Stellen einbezogen werden.
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Betreiber: Verantwortung endet nicht beim Kauf
Auch Betreiber von Maschinen stehen in der Pflicht. Die MVO definiert den Begriff „wesentliche Veränderung“ neu. Wer Maschinen umbaut oder nachrüstet, muss prüfen, ob dadurch die Konformität bewertet werden muss. Ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Sicherheit von Maschinen ist dann erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend verändert wird oder wenn Änderungen durchgeführt werden, die die Übereinstimmung der Maschine mit den gesetzlichen Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung betreffen. Dabei gilt, dass Betreiber als Folge einer wesentlichen Veränderung zum Hersteller werden – mit allen Pflichten.
Cybersecurity ist auch für Betreiber ein zentrales Thema. Manipulationen, Korrumpierung und Cyberangriffe sind reale Risiken. Deshalb fordert die Verordnung dokumentierte Maßnahmen und geschulte Mitarbeiter. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur Sicherheitslücken, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Neben der Konformitätserklärung müssen technische Dokumentationen für alle Maschinen und Anlagen jederzeit verfügbar sein. Für Betreiber bedeutet das: Prozesse müssen so gestaltet sein, dass diese Dokumente griffbereit sind – auch Jahre nach der Inbetriebnahme.
Schulung ist der Schlüssel
Technische Vorgaben sind das eine, die Menschen dahinter das andere. Mitarbeiter in Entwicklung, Qualitätssicherung und Service müssen geschult werden – insbesondere zu Cyberthemen. Nur so lassen sich Sicherheitslücken vermeiden und die neuen Vorgaben effizient umsetzen. Betreiber sollten ebenfalls sicherstellen, dass ihre Teams für sichere Bedien- und Wartungsprozesse sensibilisiert sind.
Schulungen von Pilz
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung der Maschinenverordnung stellt die Pilz Academy spezialisierte Schulungen bereit:
Consulting
Wer auf fachkundige Unterstützung setzt, kann sich im Rahmen des Pilz Beratertags einen fundierten Überblick darüber verschaffen, welche Maßnahmen erforderlich sind und in welchem zeitlichen Rahmen sie umzusetzen sind.
Fazit: Die Uhr tickt
Die Maschinenverordnung ist kein Papiertiger. Sie wird den Alltag von Herstellern und Betreibern nachhaltig verändern. Wer jetzt handelt, kann die Umstellung strategisch planen und Wettbewerbsvorteile sichern. Wer wartet, riskiert Stress und Kosten.
5 Tipps für die nächsten Schritte zur MVO‑Konformität
Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen und technische Unterlagen vollständig auf digitale Formate umstellen und Prozesse für eine langfristige, revisionssichere Ablage (mindestens zehn Jahre) definieren.
Praxis-Tipp: Digitale Dokumentation mit MYZEL
Die Plattform MYZEL unterstützt Maschinenhersteller dabei, Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen und technische Dokumente strukturiert digital bereitzustellen – von der Erstellung bis zur langfristigen, revisionssicheren Ablage gemäß MVO.
Sicherheitsanforderungen bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigen – vom sicheren Softwaredesign über Update‑Prozesse bis hin zu geschützten Fernzugriffen.
Prüfen, ob Maschinen in eine Hochrisikokategorie der MVO fallen, und erforderliche Bewertungen und Prüfungen durch benannte Stellen frühzeitig einplanen.
Abläufe schaffen, die eine jederzeit verfügbare technische Dokumentation sicherstellen. Gleichzeitig müssen Änderungen und Eingriffe an Maschinen sauber bewertet werden, insbesondere im Hinblick auf potenzielle „wesentliche Veränderungen“.
Mitarbeiter in Entwicklung, Service und Betrieb im Umgang mit Cyberrisiken, sicherheitsrelevanten Updates und den zentralen Anforderungen der MVO schulen.




