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Die EU-Maschi­nen­ver­ord­nung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 verbind­lich in allen EU-Mitglied­staaten. Da es keine Über­gangs­phase gibt, lohnt es sich, jetzt Klar­heit zu schaffen und Prozesse früh­zeitig anzu­passen – für Planungs­si­cher­heit und einen klaren Wett­be­werbs­vor­teil.

Die Maschi­nen­ver­ord­nung (MVO) verfolgt ein klares Ziel: Maschinen sollen nicht nur mecha­nisch und funk­tional sicher sein, sondern auch den Anfor­de­rungen einer zuneh­mend digi­talen Welt gerecht werden. Cyber­se­cu­rity, digi­tale Doku­men­ta­tion und klare Prozesse für Soft­ware-Updates sind keine optio­nalen Extras mehr, sondern gesetz­liche Pflicht. Damit reagiert die EU auf die wach­sende Vernet­zung von Maschinen und die damit verbun­denen Risiken.

Hersteller im Fokus: Digi­ta­li­sie­rung und Sicher­heit als Stan­dard

Die MVO eröffnet Herstel­lern neue Möglich­keiten für eine moderne Doku­men­ta­tion. Betriebs­an­lei­tungen und Konfor­mi­täts­er­klä­rungen sollen künftig digital bereit­ge­stellt werden – und das für mindes­tens zehn Jahre. Wer bisher ausschließ­lich auf Papier gesetzt hat, muss umdenken.

Außerdem fordert die Verord­nung, dass Security bereits in den Entwick­lungs­pro­zessen berück­sich­tigt wird. Maschinen müssen gegen mani­pu­la­tive Eingriffe wie Online­kor­rum­pie­rung oder das Umgehen von Schutz­ein­rich­tungen geschützt sein. Hersteller müssen klare Prozesse für sichere Soft­ware-Updates und Fern­zu­griffe etablieren.

Beson­ders kritisch: Hoch­ri­si­ko­ma­schinen. Für sie ist neben dem Konfor­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fahren durch den Hersteller zusätz­lich eine Prüfung durch eine benannte Stelle erfor­der­lich. Hersteller müssen prüfen, ob ihre Produkte in diese Kate­gorie fallen – und recht­zeitig die notwen­digen Schritte einleiten. Dies gelingt, indem die Maschinen mit den in der MVO defi­nierten Hoch­ri­si­ko­ka­te­go­rien abge­gli­chen und bei Unsi­cher­heiten früh­zeitig benannte Stellen einbe­zogen werden.

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Betreiber: Verant­wor­tung endet nicht beim Kauf

Auch Betreiber von Maschinen stehen in der Pflicht. Die MVO defi­niert den Begriff „wesent­liche Verän­de­rung“ neu. Wer Maschinen umbaut oder nach­rüstet, muss prüfen, ob dadurch die Konfor­mität bewertet werden muss. Ein Konfor­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fahren für die Sicher­heit von Maschinen ist dann erfor­der­lich, wenn eine Maschine tief­grei­fend verän­dert wird oder wenn Ände­rungen durch­ge­führt werden, die die Über­ein­stim­mung der Maschine mit den gesetz­li­chen Bestim­mungen zur CE-Kenn­zeich­nung betreffen. Dabei gilt, dass Betreiber als Folge einer wesent­li­chen Verän­de­rung zum Hersteller werden – mit allen Pflichten.

Cyber­se­cu­rity ist auch für Betreiber ein zentrales Thema. Mani­pu­la­tionen, Korrum­pie­rung und Cyber­an­griffe sind reale Risiken. Deshalb fordert die Verord­nung doku­men­tierte Maßnahmen und geschulte Mitar­beiter. Wer hier nach­lässig ist, riskiert nicht nur Sicher­heits­lü­cken, sondern auch recht­liche Konse­quenzen.

Neben der Konfor­mi­täts­er­klä­rung müssen tech­ni­sche Doku­men­ta­tionen für alle Maschinen und Anlagen jeder­zeit verfügbar sein. Für Betreiber bedeutet das: Prozesse müssen so gestaltet sein, dass diese Doku­mente griff­be­reit sind – auch Jahre nach der Inbe­trieb­nahme.

Schu­lung ist der Schlüssel

Tech­ni­sche Vorgaben sind das eine, die Menschen dahinter das andere. Mitar­beiter in Entwick­lung, Quali­täts­si­che­rung und Service müssen geschult werden – insbe­son­dere zu Cyber­themen. Nur so lassen sich Sicher­heits­lü­cken vermeiden und die neuen Vorgaben effi­zient umsetzen. Betreiber sollten eben­falls sicher­stellen, dass ihre Teams für sichere Bedien- und Wartungs­pro­zesse sensi­bi­li­siert sind.

Schu­lungen von Pilz

Zur Unter­stüt­zung von Unter­nehmen bei der Umset­zung der Maschi­nen­ver­ord­nung stellt die Pilz Academy spezia­li­sierte Schu­lungen bereit:

Consul­ting

Wer auf fach­kun­dige Unter­stüt­zung setzt, kann sich im Rahmen des Pilz Bera­ter­tags einen fundierten Über­blick darüber verschaffen, welche Maßnahmen erfor­der­lich sind und in welchem zeit­li­chen Rahmen sie umzu­setzen sind.

Fazit: Die Uhr tickt

Die Maschi­nen­ver­ord­nung ist kein Papier­tiger. Sie wird den Alltag von Herstel­lern und Betrei­bern nach­haltig verän­dern. Wer jetzt handelt, kann die Umstel­lung stra­te­gisch planen und Wett­be­werbs­vor­teile sichern. Wer wartet, riskiert Stress und Kosten.


5 Tipps für die nächsten Schritte zur MVO‑Konformität

Betriebs­an­lei­tungen, Konfor­mi­täts­er­klä­rungen und tech­ni­sche Unter­lagen voll­ständig auf digi­tale Formate umstellen und Prozesse für eine lang­fris­tige, revi­si­ons­si­chere Ablage (mindes­tens zehn Jahre) defi­nieren.

Praxis-Tipp: Digi­tale Doku­men­ta­tion mit MYZEL

Die Platt­form MYZEL unter­stützt Maschi­nen­her­steller dabei, Betriebs­an­lei­tungen, Konfor­mi­täts­er­klä­rungen und tech­ni­sche Doku­mente struk­tu­riert digital bereit­zu­stellen – von der Erstel­lung bis zur lang­fris­tigen, revi­si­ons­si­cheren Ablage gemäß MVO.

Sicher­heits­an­for­de­rungen bereits in der Entwick­lungs­phase berück­sich­tigen – vom sicheren Soft­ware­de­sign über Update‑Prozesse bis hin zu geschützten Fern­zu­griffen.

Prüfen, ob Maschinen in eine Hoch­ri­si­ko­ka­te­gorie der MVO fallen, und erfor­der­liche Bewer­tungen und Prüfungen durch benannte Stellen früh­zeitig einplanen.

Abläufe schaffen, die eine jeder­zeit verfüg­bare tech­ni­sche Doku­men­ta­tion sicher­stellen. Gleich­zeitig müssen Ände­rungen und Eingriffe an Maschinen sauber bewertet werden, insbe­son­dere im Hinblick auf poten­zi­elle „wesent­liche Verän­de­rungen“.

Mitar­beiter in Entwick­lung, Service und Betrieb im Umgang mit Cyber­ri­siken, sicher­heits­re­le­vanten Updates und den zentralen Anfor­de­rungen der MVO schulen.


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