Export nach Indien: Nur mit BIS-Zerti­fikat und lokalem Vertreter

Indien führt neue Vorschriften zur Maschi­nen­si­cher­heit ein. Die „Machi­nery and Elec­trical Equip­ment Safety (Omnibus Tech­nical Regu­la­tion) Order, 2024“ fordert künftig eine BIS-Zerti­fi­zie­rung (Bureau of Indian Stan­dards) und einen lokalen Vertreter. Für inter­na­tio­nale Maschi­nen­her­steller, die nach Indien expor­tieren wollen, ergeben sich daraus neue Anfor­de­rungen beim Markt­zu­gang.

Indien, die am schnellsten wach­sende Volks­wirt­schaft der Welt, schafft mit der Omnibus Tech­nical Regu­la­tion (OTR) erst­mals einen verbind­li­chen gesetz­li­chen Rahmen für die Maschi­nen­si­cher­heit. Die vom Ministry of Heavy Indus­tries veröf­fent­lichten Vorschriften defi­nieren klare Anfor­de­rungen an Maschinen und elek­tri­sche Ausrüs­tungen, die künftig beim Export nach und Betrieb in Indien erfüllt sein müssen. Nach einer Frist­ver­län­ge­rung tritt die OTR nun voraus­sicht­lich ab dem 1. September 2026 in Kraft.

Seit Kurzem ist die Elec­trical Equip­ment (Quality Control) Order, 2020 gültig. Sie erwei­tert die Liste zerti­fi­zie­rungs­pflich­tiger elek­tri­scher Produkte und verschärft die Anfor­de­rungen an deren Qualität und Sicher­heit. Für bestimmte Produkt­gruppen – insbe­son­dere Nieder­span­nungs-Schalt­ge­räte und Steue­rungs­ein­heiten – gilt bereits der 10. November 2025 als verbind­li­cher Stichtag für die BIS-Zerti­fi­zie­rung. Ab diesem Datum dürfen diese Produkte nur noch mit gültiger Zerti­fi­zie­rung in Indien verkauft werden.

Wer oder was ist konkret betroffen?

Die neuen indi­schen Vorschriften zur Maschi­nen­si­cher­heit betreffen Hersteller und Expor­teure. Künftig dürfen nur noch Maschinen mit gültiger BIS-Zerti­fi­zie­rung nach Indien einge­führt werden. Händler und Impor­teure sind indi­rekt betroffen, da sie nur zerti­fi­zierte Produkte vertreiben dürfen, selbst aber keine Zerti­fi­zie­rung bean­tragen können.

Die Rege­lung gilt für zahl­reiche Maschi­nen­arten – von Pumpen und Verpa­ckungs­ma­schinen bis hin zu elek­tri­schen Steue­rungs­kom­po­nenten. Auch sicher­heits­re­le­vante Baugruppen sind erfasst. Ausnahmen gelten nur für Maschinen, die ausschließ­lich für den Export aus Indien bestimmt sind oder temporär, etwa auf Baustellen, einge­setzt werden.

Was regeln die neuen Vorschriften?

Ähnlich wie in Europa sind obli­ga­to­ri­sche Zerti­fi­zie­rungen und ein Konfor­mi­täts­zei­chen, das „BIS/CRS Stan­dard Mark“, mit der Lizenz­nummer des BIS vorge­sehen – das indi­sche Pendant zur CE-Kenn­zeich­nung. Die BIS-Zerti­fi­zie­rung sichert künftig die Qualität, Sicher­heit und Zuver­läs­sig­keit von Produkten gemäß den Indian Stan­dards (IS). Ohne diesen Konfor­mi­täts­nach­weis drohen Zoll­ver­zö­ge­rungen oder andere Sank­tionen gegen die Hersteller.

Die meisten Anfor­de­rungen orien­tieren sich an bestehenden inter­na­tio­nalen und indi­schen Vorgaben – Normen wie ISO 12100 und IS 16819 – was die tech­ni­sche Anpas­sung für viele Hersteller erleich­tert.

Auto­ri­sierter Vertreter in Indien

Wer nach Indien expor­tieren will, muss zudem einen auto­ri­sierten Vertreter mit Sitz in Indien benennen. Diese juris­ti­sche oder natür­liche Person dient beispiels­weise als Ansprech­partner für die indi­schen Behörden, über­nimmt die Einrei­chung und Verwal­tung der Zerti­fi­zie­rungs­un­ter­lagen und ist letzt­lich verant­wort­lich für die Einhal­tung der Vorschriften.

Pilz Indien: Brücke zwischen Norm und Markt

Die OTR ist ein bedeu­tender Schritt in Rich­tung tech­ni­scher Harmo­ni­sie­rung in Indien. Unter­nehmen, die Maschinen oder elek­tri­sche Ausrüs­tungen nach Indien expor­tieren, sollten sich früh­zeitig mit den neuen Anfor­de­rungen vertraut machen. Pilz unter­stützt seit Jahr­zehnten Maschi­nen­bauer und Anwender bei der Sicher­heit ihrer Maschinen und Anlagen. Mit dieser lang­jäh­rigen Exper­tise kann Pilz Indien Unter­nehmen bei der Erfül­lung der Anfor­de­rungen und damit beim Export nach Indien unter­stützen. Zudem arbeiten Mitar­beiter von Pilz Indien im entspre­chenden Ausschuss des BIS, gestalten Details mit und beraten dazu.

Das Wich­tigste auf einen Blick:

Pflicht zur BIS-Zerti­fi­zie­rung

Maschinen, elek­tri­sche Ausrüs­tungen und deren sicher­heits­re­le­vante Kompo­nenten dürfen ab 1. September 2026 nur noch mit gültiger BIS-Zerti­fi­zie­rung impor­tiert, verkauft oder betrieben werden.

Konfor­mi­täts­nach­weis

Betrof­fene Produkte ohne das „BIS/CRS Stan­dard Mark“ mit der Lizenz­nummer des BIS können vom Zoll zurück­ge­halten werden – bis alle Anfor­de­rungen erfüllt sind.

Nur Hersteller antrags­be­rech­tigt

Die BIS-Zerti­fi­zie­rung kann ausschließ­lich vom Hersteller bean­tragt werden – Impor­teure oder Händler sind ausge­schlossen.

Vertreter in Indien

Pilz Indien kann als auto­ri­sierter Vertreter Unter­nehmen beim gesamten Prozess unter­stützen.

Know-how vor Ort

Mitar­beiter von Pilz Indien sind aktiv im zustän­digen Ausschuss des BIS und halten sich über die neusten Entwick­lungen im Bereich der Normung infor­miert.


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