Indien führt neue Vorschriften zur Maschinensicherheit ein. Die „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ fordert künftig eine BIS-Zertifizierung (Bureau of Indian Standards) und einen lokalen Vertreter. Für internationale Maschinenhersteller, die nach Indien exportieren wollen, ergeben sich daraus neue Anforderungen beim Marktzugang.
Indien, die am schnellsten wachsende Volkswirtschaft der Welt, schafft mit der Omnibus Technical Regulation (OTR) erstmals einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für die Maschinensicherheit. Die vom Ministry of Heavy Industries veröffentlichten Vorschriften definieren klare Anforderungen an Maschinen und elektrische Ausrüstungen, die künftig beim Export nach und Betrieb in Indien erfüllt sein müssen. Nach einer Fristverlängerung tritt die OTR nun voraussichtlich ab dem 1. September 2026 in Kraft.
Seit Kurzem ist die Electrical Equipment (Quality Control) Order, 2020 gültig. Sie erweitert die Liste zertifizierungspflichtiger elektrischer Produkte und verschärft die Anforderungen an deren Qualität und Sicherheit. Für bestimmte Produktgruppen – insbesondere Niederspannungs-Schaltgeräte und Steuerungseinheiten – gilt bereits der 10. November 2025 als verbindlicher Stichtag für die BIS-Zertifizierung. Ab diesem Datum dürfen diese Produkte nur noch mit gültiger Zertifizierung in Indien verkauft werden.
Wer oder was ist konkret betroffen?
Die neuen indischen Vorschriften zur Maschinensicherheit betreffen Hersteller und Exporteure. Künftig dürfen nur noch Maschinen mit gültiger BIS-Zertifizierung nach Indien eingeführt werden. Händler und Importeure sind indirekt betroffen, da sie nur zertifizierte Produkte vertreiben dürfen, selbst aber keine Zertifizierung beantragen können.
Die Regelung gilt für zahlreiche Maschinenarten – von Pumpen und Verpackungsmaschinen bis hin zu elektrischen Steuerungskomponenten. Auch sicherheitsrelevante Baugruppen sind erfasst. Ausnahmen gelten nur für Maschinen, die ausschließlich für den Export aus Indien bestimmt sind oder temporär, etwa auf Baustellen, eingesetzt werden.
Was regeln die neuen Vorschriften?
Ähnlich wie in Europa sind obligatorische Zertifizierungen und ein Konformitätszeichen, das „BIS/CRS Standard Mark“, mit der Lizenznummer des BIS vorgesehen – das indische Pendant zur CE-Kennzeichnung. Die BIS-Zertifizierung sichert künftig die Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Produkten gemäß den Indian Standards (IS). Ohne diesen Konformitätsnachweis drohen Zollverzögerungen oder andere Sanktionen gegen die Hersteller.
Die meisten Anforderungen orientieren sich an bestehenden internationalen und indischen Vorgaben – Normen wie ISO 12100 und IS 16819 – was die technische Anpassung für viele Hersteller erleichtert.
Autorisierter Vertreter in Indien
Wer nach Indien exportieren will, muss zudem einen autorisierten Vertreter mit Sitz in Indien benennen. Diese juristische oder natürliche Person dient beispielsweise als Ansprechpartner für die indischen Behörden, übernimmt die Einreichung und Verwaltung der Zertifizierungsunterlagen und ist letztlich verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften.
Pilz Indien: Brücke zwischen Norm und Markt
Die OTR ist ein bedeutender Schritt in Richtung technischer Harmonisierung in Indien. Unternehmen, die Maschinen oder elektrische Ausrüstungen nach Indien exportieren, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Pilz unterstützt seit Jahrzehnten Maschinenbauer und Anwender bei der Sicherheit ihrer Maschinen und Anlagen. Mit dieser langjährigen Expertise kann Pilz Indien Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen und damit beim Export nach Indien unterstützen. Zudem arbeiten Mitarbeiter von Pilz Indien im entsprechenden Ausschuss des BIS, gestalten Details mit und beraten dazu.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Pflicht zur BIS-Zertifizierung
Maschinen, elektrische Ausrüstungen und deren sicherheitsrelevante Komponenten dürfen ab 1. September 2026 nur noch mit gültiger BIS-Zertifizierung importiert, verkauft oder betrieben werden.
Konformitätsnachweis
Betroffene Produkte ohne das „BIS/CRS Standard Mark“ mit der Lizenznummer des BIS können vom Zoll zurückgehalten werden – bis alle Anforderungen erfüllt sind.
Nur Hersteller antragsberechtigt
Die BIS-Zertifizierung kann ausschließlich vom Hersteller beantragt werden – Importeure oder Händler sind ausgeschlossen.
Vertreter in Indien
Pilz Indien kann als autorisierter Vertreter Unternehmen beim gesamten Prozess unterstützen.
Know-how vor Ort
Mitarbeiter von Pilz Indien sind aktiv im zuständigen Ausschuss des BIS und halten sich über die neusten Entwicklungen im Bereich der Normung informiert.




